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Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe,
schulpflichtige, gemäß § 74 Abs. 2 SchG vom Schulbesuch zurückgestellte
Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen! Durch gezielte Förderung
und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und
körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die
Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb
der Gruppe besondere Bedeutung zu.
Es gehört nicht zu den Aufgaben der
Grundschulförderklasse, Lerninhalte des Anfangsunterrichts der
Grundschule vorweg zu nehmen oder einzuüben.
Für zurückgestellte Kinder mit leichten
sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische
Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die
aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs der Besuch einer Sonderschule
angebracht erscheint, werden nicht aufgenommen! Dasselbe gilt für
Kinder, die Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache haben.
An der Pestalozzischule gibt es derzeit
eine kleine Gruppe. Die Betreuung erfolgt von 8.30 Uhr bis 12.05 Uhr.
Betreut werden die Kinder von Frau Diebold. Die Kinder werden
durch ein Taxi von zu Hause abgeholt.
Nähere Informationen erhalten sie von Frau Diebold. Tel.: 0 72 43 / 10
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